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Was ist die Kündigungsfrist für eine Haftpflichtversicherung? Heute beschäftigen wir uns mit genau diesem Thema. Wer eine Haftpflichtversicherung kündigen möchte, der sollte unbedingt die Kündigungsfrist kennen. Je nach Vertrag kann diese durchaus unterschiedlich ausfallen.

Meist ist die Kündigungsfrist an sich aber einheitlich geregelt, sodass Sie sich diese gut einprägen und merken können. Dennoch sollten beim Thema Kündigungsfrist einige Dinge beachtet werden, damit die Kündigung dann wirklich zur besagten Zeit wirksam wird.


Was ist die allgemeine Kündigungsfrist?

In den meisten Fällen gilt auch bei Haftpflichtversicherungen eine sogenannte dreimonatige Kündigungsfrist. Sie müssen sich also nur diese Frist und den Tag merken, an dem Sie die Versicherung kündigen können. Wenn das beispielsweise der 31.12. ist, dann sollte die Kündigung bis spätestens zum 30.09. des Jahres beantragt werden.

Somit ist in den meisten Fällen die Frist zur Kündigung relativ einfach und überschaubar geregelt. Es kann jedoch durchaus sein, dass die Kündigungsfrist variiert. Oft ist das auch abhängig von der Vertragsdauer und anderen Dingen. Im Voraus sollten Sie sich also genau darüber informieren, welche Frist in Ihrem individuellen Fall gültig ist. In den meisten Verträgen ist jedoch wie gesagt eine dreimonatige Frist der Standard.

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Wo finden Sie Infos darüber?

Detaillierte Informationen über die Kündigungsfrist finden Sie immer in Ihrem Vertrag. Dort ist genau erläutert, wie lang die Frist ist und wann der Vertrag entsprechend gekündigt werden kann. Zudem finden sich in den Unterlagen noch weitere, durchaus interessante und wichtige Details rund um das Thema Kündigung.

Vor einer Kündigung sollten Sie sich also durchaus genauer darüber informieren, welche Voraussetzungen für Ihren Vertrag gelten. Die in den Unterlagen festgelegten Fristen sind entsprechend bindend und damit unbedingt einzuhalten. Nur wenn diese Zeiten wirklich eingehalten werden, ist eine Kündigung am Ende wirklich geltend. Aus diesem Grunde sind diese Infos im Vertrag sehr wichtig zu wissen.

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Möglichkeiten, um die Frist nicht zu vergessen

Da es immer möglich ist, dass Sie die Kündigungsfrist für eine Haftpflichtversicherung nicht auf dem Schirm haben und sie somit schnell aus dem Gedächtnis geraten kann, sollten Sie unbedingt entsprechende Vorkehrungen treffen, um die Kündigungsfrist nicht zu vergessen. Beispielsweise können Sie:

  • sich den Termin am Kalender notieren
  • eine Erinnerung in Smartphone, Tablet oder Handy einrichten
  • sich andere Erinnerungen stellen

Mithilfe dieser Hilfsmittel können Sie sicherstellen, dass Sie den Termin zur Kündigung der Haftpflichtversicherung nicht versäumen. Denn wenn die Kündigungsfrist für eine Haftpflichtversicherung verstrichen ist, kann eine Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden. Im schlimmsten Fall sind Sie somit ein weiteres Jahr an dem Vertrag gebunden, den Sie eigentlich kündigen wollen.


Auf aktuelle Veränderungen achten

Sie sollten außerdem auch immer darauf achten, ob im Laufe der Zeit Änderungen am Vertrag erfolgt sind. Sobald das der Fall ist, sollten Sie unbedingt die Kündigungsbedingungen genau lesen. Es ist durchaus möglich, dass sich diese Bedingungen ändern. Die Unternehmen schicken Ihnen in diesem Fall dann Vertragsänderungen.

Eine Kündigungsfrist für eine Haftpflichtversicherung kann sich somit entsprechend verschieben. Generell sind immer die Daten im aktuellen Vertrag bindend. Deshalb ist es wichtig, neue Vertragsbedingungen unbedingt gründlich zu lesen und aufzubewahren.

Die Veränderungen im Vertrag sind direkt mit Zustellung entsprechend Bestandteil des jeweiligen Vertrages und somit bindend und wirksam. Im Falle einer Kündigung müssen diese Änderungen also mit berücksichtigt werden. Sobald dort andere Kündigungsfristen vermerkt sind, sind diese auch gültig.


Weitere Oft gestellte Fragen:

Literaturhinweise und Quellen:

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