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Unser Haus– und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung Vergleich zeigt die besten Anbieter und unsere Empfehlungen. Eine normale private Haftpflichtversicherung bietet bekanntlich ausreichend Schutz für das selbst genutzte Wohneigentum. Anders schaut es bei Mietobjekten aus. Aufgrund des gewerblichen Charakters greift die private Haftpflicht hier nicht.  Benötigt wird stattdessen eine gute Hausbesitzer Haftpflicht. Mit einem Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung Vergleich lässt sich leicht herausfinden, welcher Tarif das beste Preis/Leistungsverhältnis bietet.


Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung Vergleich

Wir kommen nun zu unserem Haus– und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung Vergleich in welchem wir CososDirekt und GEV vergleichen. Damit die einzelnen Kriterien besser gegeneinander abgeglichen werden können haben wir die nachfolgende Tabelle erstellt.

Tarifname
Haus und Grundbesitzer Haftpflicht Basis Tarif (Leistungen des Comfort Tarifs in Klammern)
Haus und Grundbesitzer Haftpflicht
Jahresprämie Vermietetes Einfamilienhaus 10 Jahre Vertragslaufzeit ohne Selbstbehalt
Ab 21,48 Euro (ab 24,72 Euro)
Ab 34,99 Euro
Pauschale Deckungssumme für Sach- und Personenschäden
5 Millionen Euro (10 Millionen Euro)
10 Millionen Euro
Vermögensschäden
250.000 Euro (1 Million Euro)
Bis zur Deckungssumme
Private Bauvorhaben (maximale Bausumme)
50.000 Euro (100.000 Euro)
250.000 Euro
Vorsorgeversicherung für neue Risiken
Keine Angaben
Bis 250.000 Euro
Inkludierte Deckungserweiterungen
Passiver Rechtschutz (hilft bei unberechtigten Forderungen), Eine selbst bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus ist inklusive einer vermieteten Einliegerwohnung sowie zwei Garagen mitversichert
Photovoltaikanlagen bis 10kWp, Öltanks bis maximal 5000 Liter, Forderungsausfall für Mietsachschäden, Schneeräum- und Bestreuungsrisiko
Rabatte
5 % Rabatt bei 5 Jahren Laufzeit, 10 % Rabatt bei 10 Jahren Laufzeit
10 % Rabatt bei einer bereits bestehenden GEV-Versicherung, 10 Prozent Rabatt für Haus und Grund Mitglieder 5 % Rabatt bei gewerblicher Durchführung des Winterdienstes
Tarifname
Haus und Grundbesitzer Haftpflicht Basis Tarif (Leistungen des Comfort Tarifs in Klammern)
Jahresprämie Vermietetes Einfamilienhaus 10 Jahre Vertragslaufzeit ohne Selbstbehalt
Ab 21,48 Euro (ab 24,72 Euro)
Pauschale Deckungssumme für Sach- und Personenschäden
5 Millionen Euro (10 Millionen Euro)
Vermögensschäden
250.000 Euro (1 Million Euro)
Private Bauvorhaben (maximale Bausumme)
50.000 Euro (100.000 Euro)
Vorsorgeversicherung für neue Risiken
Keine Angaben
Inkludierte Deckungserweiterungen
Passiver Rechtschutz (hilft bei unberechtigten Forderungen), Eine selbst bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus ist inklusive einer vermieteten Einliegerwohnung sowie zwei Garagen mitversichert
Rabatte
5 % Rabatt bei 5 Jahren Laufzeit, 10 % Rabatt bei 10 Jahren Laufzeit
Tarifname
Haus und Grundbesitzer Haftpflicht
Jahresprämie Vermietetes Einfamilienhaus 10 Jahre Vertragslaufzeit ohne Selbstbehalt
Ab 34,99 Euro
Pauschale Deckungssumme für Sach- und Personenschäden
10 Millionen Euro
Vermögensschäden
Bis zur Deckungssumme
Private Bauvorhaben (maximale Bausumme)
250.000 Euro
Vorsorgeversicherung für neue Risiken
Bis 250.000 Euro
Inkludierte Deckungserweiterungen
Photovoltaikanlagen bis 10kWp, Öltanks bis maximal 5000 Liter, Forderungsausfall für Mietsachschäden, Schneeräum- und Bestreuungsrisiko
Rabatte
10 % Rabatt bei einer bereits bestehenden GEV-Versicherung, 10 Prozent Rabatt für Haus und Grund Mitglieder 5 % Rabatt bei gewerblicher Durchführung des Winterdienstes

Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung – Was ist das?

Eine Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitzer haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch ein Mietobjekt oder auch ein Grundstück zu Lasten Dritter verursacht wurden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Dachziegel auf ein vor dem Haus geparktes  Fahrzeug fällt oder wenn eine Person auf dem Gehweg – für den der Hausbesitzer verantwortlich ist –  stürzt, da Letztgenannter seiner Schneeräumpflicht nicht nachkam.

Wenn durch solch einen Unfall Menschen dauerhaft gesundheitlich zu Schaden kommen, könnte dies den dafür verantwortlichen Hausbesitzer finanziell ruinieren. Und was Viele nicht wissen: selbst, wenn laut Vertrag eigentlich der Mieter für die Gehwegreinigung verantwortlich ist, kann sich der Geschädigte mit seiner Schadensersatzforderung an den Vermieter wenden. Ist die Forderung berechtigt, muss er zunächst zahlen und kann dann versuchen, sich das Geld vom Mieter zurückholen.

Grundbesitzer Haftpflichtversicherung


Für wen ist eine Grundbesitzer Haftpflichtversicherung notwendig?

Eine Hausbesitzer Haftpflichtversicherung braucht eigentlich jeder der folgenden Gruppen:

  • Vermieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses
  • Besitzer eines unbebauten Grundstücks
  • Eigentümer eines leerstehenden, teilweise oder ganz vermieteten Mehrfamilienhauses

Vorausschauend handelt daher der Mietimmobilien-Besitzer, wenn er eine solche Versicherung abschließt. Obendrein handelt er klug, wenn er zuvor noch einen Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung Vergleich durchführt, denn die Tarife und Deckungsleistungen der Anbieter differieren erheblich. Wie unterschiedlich sie ausfallen, zeigt der nachfolgende Tarif-Vergleich zwischen der CosmosDirekt Versicherung und der Grundeigentümer-Versicherung GEV.


Bauherrenhaftpflicht und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung

So manche Grundbesitzer Haftpflichtversicherung enthält auch eine Deckungsleistung für Bauherren. Diese ist aber zumeist auf einen fünfstelligen Betrag limitiert und darüber hinaus an gewisse Baubedingungen gebunden. Da die Deckungsleistungen bei Baumaßnahmen stark variieren, empfiehlt sich bei geplanten Bauvorhaben noch vor Vertragsabschluss einen diesbezüglichen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Vergleich durchzuführen.

Bei sehr umfangreichen Bauvorhaben genügt die Grundbesitzer Haftpflichtversicherung nicht. In solchen Fällen sollte der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung erwogen werden. Die bietet nicht nur deutlich umfangreichere Deckungsleistungen, sondern schützt den Bauherren bei Problemen mit allen am Bau beteiligten Personen wie etwa Architekt, Bauunternehmer oder Handwerker.  Auch greift eine Bauherrenhaftpflicht, falls sich Dritte auf der Baustelle verletzen.

Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung


Begriffs-Wirrwarr: Gebäudehaftpflicht, Hausbesitzer Haftpflicht und Vermieterhaftpflicht

Für diesen Versicherungstyp gibt es höchst unterschiedliche Bezeichnungen. So heißt die Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitzer je nach Versicherungsanbieter, Bank oder Finanzdienstleister

  • Vermieterhaftpflicht
  • Gebäudehaftpflicht
  • Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
  • Haushaftpflicht
  • Mietobjekthaftpflicht

… um nur Einige der gebräuchlichsten Bezeichnungen zu erwähnen. Gemeint ist damit immer das Gleiche: all diese Versicherungen haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu Lasten Dritter, welche durch ein Mietobjekt verursacht wurden. Einige Versicherungsunternehmen verwenden das Wort  “Gebäudehaftpflicht” auch als Oberbegriff für sämtliche von ihnen angebotenen Versicherungen rund um Haus und Grund, wie etwa

  • Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Durch diese uneinheitlichen Bezeichnungen kommt es leider sehr oft zu Irritationen und Lücken bei einem umfassenden Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung Vergleich.


Gebäudehaftpflichtversicherung und Gebäudeversicherung

Trotz des ähnlichen Namens unterscheiden sich diese beiden Versicherungen erheblich. “Gebäudehaftpflicht” ist nur eine andere Bezeichnung für die Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung. Ganz anders die Gebäudeversicherung. Sie haftet  für Schäden, welche das Gebäude selbst  betreffen. Dazu zählen  beispielsweise Schäden durch ein geplatztes Wasserrohr oder durch Elementarkräfte wie etwa Hochwasser oder einen Orkan.

Haus- und Grundbesitzer


Die Grundbesitzer Haftpflicht: Wann haftet sie  –  und wann nicht?

Es gibt – je nach Versicherer – gewisse Unterschiede in den Grundbesitzer Haftpflicht-Leistungen. Dies betrifft insbesondere die Höhe der Jahresprämien sowie der Deckungssummen. Führt man jedoch einen Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung Vergleich durch, so zeigt sich, dass sie hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Deckungsleistungen und Haftungsschlüsse die nachfolgenden Gemeinsamkeiten aufweisen.

Versichert sind bei (fahrlässiger) Verletzung der Sorgfaltspflicht:

  • Gefahrenquellen, durch die Dritte geschädigt werden könnten. (Verkehrssicherheitspflicht)
  • Mängel und Schäden am Wohnobjekt, die der Mieter nicht verursacht hat (Instandhaltungspflicht)

Versicherungsschutz genießen daher unter Anderem die mit Abstand häufigsten Schadensfälle wie etwa die folgenden:

  • Stürze durch nicht geräumte Gehwege
  • Stürze durch einen mangelhaft beleuchteten Hauseingang
  • Stürze durch ein ungesichertes Treppenhaus
  • Beschädigungen von Fahrzeugen durch herabfallende Äste und Dachziegel

Von der Haftung fast immer ausgenommen sind dagegen diese Dinge:

  • Schäden durch äußere Einwirkung wie etwa Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit
  • Strafen und Bußgelder
  • Schäden, die durch ein selbst bewohntes Haus entstehen
  • Schäden, die dem Versicherten durch Angehörige verursacht werden, die mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen
  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden, die sich Versicherte gegenseitig zufügen
  • Schäden, die dem Vermieter zugefügt werden

Infos zur Umlagefähigkeit

Gemäß § 2 Nr.13 der Betriebsstätten Verordnung (BetrKV) können die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass dies im Mietvertrag explizit so vereinbart wurde. Ein allgemeiner Verweis darauf, dass der Mieter alle Versicherungskosten übernehmen muss genügt also nicht.

Hinweise für Pächter

Sollte ein Verpächter bereits eine Grundbesitzer Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, so benötigt dessen Pächter keine. Ist dem aber nicht so und wurde dem Pächter darüber hinaus vom Verpächter die sogenannte “Verkehrssicherungspflicht” bezüglich des Pachtobjekts übertragen, dann haftet der Pächter für alle Schäden, welches dieses verursacht in vollem Umfang. In diesem Fall sollte der Pächter also eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.

Für wie viele Mietobjekte wird gehaftet?

Das kommt immer auf die Vertragsdetails an. Normalerweise haftet dieser Versicherungstyp nur für ein vermietetes Ein- oder Zwei-Familienhaus, welches der Vermieter nicht mit seinen Angehörigen Alleine bewohnt. Sie wird nicht angeboten für größere, vermietete Räumlichkeiten und Objekte wie etwa

  • Hotels
  • Vereinsheime
  • Bürogebäude
  • Gewerbe- und Industriebauten
  • Wohnparks

Für all diese größeren Immobilien oder auch solche mit sehr vielen Mieteinheiten benötigt man eine Spezialhaftpflichtversicherung wie beispielsweise eine Vereinsheimversicherung oder eine Gewerbe-Haftpflichtversicherung.

Passiver Rechtsschutz

Eine gute Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung enthält stets einen passiven Rechtsschutz. Dies bedeutet, dass die Versicherung die Ansprüche Geschädigter prüft, bevor sie diese anerkennt. Im Extremfall geht der Versicherer auch gegen unberechtigte Forderungen gerichtlich vor, ohne dass der Versicherte davon tangiert wird.

Haftet die private Haftpflicht nicht auch für vermietete Wohnungen?

Nein, sie haftet grundsätzlich nur für Wohneigentum, das vom Eigentümer selbst sowie von dessen Familie bewohnt wird und von diesen auch nur privat genutzt wird.  Die einzige denkbare Ausnahme bilden vermietete Einliegerwohnungen. Diese genießen in vielen, privaten Haftpflichttarifen Versicherungsschutz – manchmal auch als optional hinzubuchbare Deckungserweiterung.

Was kostet die Versicherung?

Die Tarife sind sehr unterschiedlich. Entscheidend für die Höhe der Jahresprämie sind folgende Faktoren:

  • Höhe und Art der Deckungsleistungen
  • Bruttojahresmietwert des Mietobjekts
  • Art des Gebäudes (Ein- oder Mehrfamilienhaus)
  • Grundstückgröße

Die günstigste Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Vermieter gibt es bereits für knapp 30 Euro im Jahr, die teuersten dagegen kosten einen mittleren, zweistelligen Betrag.

Welchen Versicherungsschutz benötigt ein Vermieter noch?

Am Wichtigsten neben der Hausbesitzer Haftpflichtversicherung ist die Gebäudeversicherung, denn sie übernimmt Schäden am Gebäude selbst. Sie sollte unbedingt auch Elementarschäden abdecken – was leider nicht bei allen Gebäudeversicherungstarifen der Fall ist. Insbesondere ein Hochwasserschutz kann sich als existenziell wichtig erweisen. Wer allerdings in einem Hochwasser-gefährdeten Gebiet wohnt, hat es unter Umständen schwer, eine Versicherung zu finden, die ihn gegen Hochwasserschäden versichert.

Ratsam neben der Gebäudeversicherung ist für Vermieter zudem eine Rechtsschutzversicherung. Sie hilft ihm bei rechtlichen Streitigkeiten rund ums Mietobjekt – also etwa mit Mietern, der Hausverwaltung, Miteigentümern, Handwerkern oder Baufirmen.

Passend dazu dieses Video, welches wir bei Youtube gefunden haben:

Informationen, welche die Versicherung vom Vermieter haben möchte

Der Versicherungsnehmer muss in aller Regel folgende Informationen dem Versicherer übermitteln. Auf dieser Grundlage erfolgt die Berechnung der Jahresprämie.

  • Anzahl der Wohnhäuser respektive Eigentumswohnungen
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Anzahl der Garagen
  • Anzahl und Gesamtgröße der Grundstücke
  • Gewerbliche Nutzung nebst Angabe der Bruttojahresmiete
  • Vertragslaufzeit

Grundstücksbesitzer sollten beachten, dass die Haus und Grundhaftpflicht nur Grundstücke bis zu einer bestimmten Größe versichert. Diese beträgt je nach Versicherungsanbieter etwa 2.000 bis 5.000 Quadratmeter.


Weiterführende Links

 

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