Jedem, der sich einen Gebäudehaftpflichtversicherung Vergleich anschaut fällt sofort Eines auf: bei diesem Versicherungstyp variieren Deckungssummen, Jahresprämien und Leistungen weitaus mehr als bei anderen, vergleichbaren Versicherungen. Vermieter, die sich also vor Vertragsabschluss genauer informieren sparen Zeit und bares Geld, denn sie finden mit dieser Methode genau den Tarif, der ihren Ansprüchen am ehesten genügt.
Eine Gebäudehaftpflichtversicherung haftet für Schäden, welche durch ein vermietetes Wohnobjekt oder Grundstück verursacht wurden. Die mit Abstand häufigsten Schäden, welche eine Gebäudehaftpflichtversicherung abdeckt sind:
- Stürze von Personen, die durch einen nur unzureichend von Schnee, Eis oder nassen Blättern befreiten Gehweg verursacht werden.
- Beschädigungen von vor dem Haus parkierenden Fahrzeugen, etwa durch herabfallende Äste oder Dachziegel.
- Stürze im Treppenhaus, z.B. wegen Rutschgefahr, unzureichender Beleuchtung oder Geländersicherung.
- Öl aus einem undichten Heizöltank sickert in das Grundwasser ein
Inhaltsverzeichnis
Gebäudehaftpflichtversicherung, was ist versichert?
Bei einer Gebäudehaftpflichtversicherung sind üblicherweise die folgenden drei Schadenskategorien versichert – vorausgesetzt natürlich, sie wurden durch das versicherte Wohnobjekt respektive Grundstück verursacht:
- Personenschäden (Übernahme sämtlicher Kosten, bei bleibenden Schäden auch lebenslang)
- Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung und Verlust von Sachen – darunter fallen auch Tiere)
- Vermögensschäden (Einkommensverlust und Wertersatz – etwa ein Verdienstausfall als ursächliche Schadensfolge)
Gebäudehaftpflichtversicherung Vergleich
Ein Gebäudehaftpflichtversicherung Vergleich hilft bei der Suche nach dem passenden und zugleich günstigsten Tarif herauszupicken. Die nachfolgende Tabelle stellt die Leistungen des Versicherungs-Allrounders CosmosDirekt sowie der auf Haus und Grund-Versicherten spezialisierten GEV gegenüber. Sowohl bei den Leistungen als auch bei den Gebäudeversicherung Kosten zeigt sich deutlich, wie sehr die Angebote bei dieser Spezialversicherung differieren.
Zugegeben, die beiden Tarife von CosmosDirekt-Tarife erscheinen überaus preisgünstig. Aber leider weiß man nicht so genau, was man dafür bekommt, denn CosmosDirekt bietet auf ihrer Site keine genaueren Informationen. Überaus lästig und zeitraubend ist die dadurch erforderliche Kontaktaufnahme. Ganz anders die auf Immobilienversicherungen spezialisierte GEV: auf ihrer Website nennen sie den exakten Leistungsumfang. Der liegt klar über dem der meisten anderen Gebäudehaftpflichtanbieter – inclusive dem von CosmosDirekt. Daher verdient der GEV-Tarif bei diesem Vergleich eine klare Empfehlung.
Unverzichtbare Deckungsleistungen einer Gebäudehaftpflicht
Vor dem Vertragsabschluss ist ein Gebäudehaftpflicht Vergleich ratsam. Eine gute Gebäudehaftpflicht Versicherung bietet folgende Deckungsleistungen
- Mindest-Deckungssumme 10 Millionen Euro
- Bauvorhaben sind mit mindestens 50.000 Euro versichert
- Stellplätze und Grundstücke sind mitversichert
- Passiver Rechtsschutz (d.h. die Versicherung wehrt unberechtigte Forderungen notfalls juristisch ab)
- Eine Photovoltaik-Anlage ist mitversichert (falls vorhanden)
- ein vermietetes Ferienhaus/Ferienwohnung auch im europäischen Ausland ist mitversichert (falls vorhanden)
- Bauland und unbebaute Grundstücke sind mitversichert (falls vorhanden)
Ist eine Photovoltaikanlage mitversichert?
Eine oft auftretende Frage im Gebäudehaftpflichtversicherung Vergleich ist ob die Photovoltaikanlage mitversichert ist. Nicht bei allen Tarifen. Hier hilft Nachfragen, denn oftmals lässt sich eine Photovoltaikanlage noch in den Vertrag mit aufnehmen. Allerdings gibt es unterschiedlich hohe Leistungsbeschränkungen. Dies bedeutet, je nach Tarif und Versicherungsunternehmen ist eine privat betriebene Anlage nur bis zu einer bestimmten Maximalleistung versichert. Wird diese überschritten, so haftet der Versicherer im Schadensfall nur anteilig – oder gar nicht.
Die meisten dieser Policen haften zudem nur für Schäden an der Anlage, welche die Anlage selbst verursacht, also wenn etwa ein Modul auf ein geparktes Auto fällt. Auch haftet sie für Schäden am Stromnetz, welche durch die Stromeinspeisung verursacht wurden. Kein Haftungsschutz besteht dagegen bei Schäden an der Anlage selbst oder für entgangene Gewinne wegen eines Anlagenausfalls. Hierfür braucht es eine spezielle Photovoltaikversicherung.
Gebäudehaftpflicht und Gebäudeversicherung
Trotz des ähnlichen Namens handelt es sich um zwei grundverschiedene Versicherungstypen:
- Eine Gebäudehaftpflichtversicherung haftet für Schäden, welche ein Mietobjekt verursacht
- Eine Gebäudeversicherung versichert das Gebäude selbst, z.B. gegen Vandalismus oder Elementarschäden
Die Gebäudehaftpflichtversicherung trägt viele Namen
Leider konnte sich die Versicherungsbranche bei diesem Versicherungstyp nicht auf einen Namen einigen. Daher wird die Gebäudehaftpflicht je nach Versicherer mit höchst unterschiedlichen Namen belegt. Zu den häufigsten Bezeichnungen zählen:
- Haus und Grundhaftpflichtversicherung
- Haus und Grundbesitzerhaftpflicht
- Haushaftpflichtversicherung
- Vermieterhaftpflicht
- Wohngebäudehaftpflicht
Aufgrund der teils sehr unterschiedlichen Deckungsleistungen kommt es oft zu Irritationen, um welche Versicherungstyp es sich eigentlich handelt. Zwar differieren die Leistungen teils enorm, aber all diese Begriffe stehen für den gleichen Versicherungsschutz: Haftungsübernahme bei Schäden, welche durch vermietete Immobilien und Grundstücke verursacht wurden. Ausschließlich selbst genutzte Immobilien sind nur bei den allerwenigsten Gebäudehaftpflichtpolicen (in engen Grenzen mitversichert), denn zuständig dafür ist die private Haftpflichtversicherung.
Grenzfall selbst genutzte und zugleich teilvermietete Immobilien?
Wenn nur Familienangehörige des Immobilienbesitzers gemeinsam mit ihm in einem Haus leben, dann greift die private Haftpflichtversicherung, selbst wenn mehrere separate Wohnungen bewohnt werden. Sobald der Eigentümer aber eine Wohnung vermietet, benötigt er eine Gebäudehaftpflicht, egal ob er selber auch dort wohnt oder nicht.
Aber jetzt kommt die Ausnahme der Regel: die Gebäudehaftpflicht benötigt er nicht, wenn er sein Einfamilienhaus selbst bewohnt und dort eine Einliegerwohnung vermietet, die zu klein ist, um als eigenständige Wohnung zu gelten. Die genießt dann in den meisten Tarifen einer privaten Haftpflichtversicherung ebenfalls Deckungsschutz. Ist die Einliegerwohnung aber so groß, dass das Einfamilienhaus aus rechtlicher Sicht als Zweifamilienhaus gilt, dann greift nicht die private Haftpflicht sondern die Gebäudehaftpflicht.
Wann haften Mieter und Pächter?
Grundsätzlich gilt: Eine “Gebäudehaftpflichtversicherung Mieter” gibt es nicht, sie eignet sich nur für Vermieter, und das aus einfachem Grund: ein Mieter haftet rechtlich nur dann für Schäden, die das von ihm bewohnte Objekt verursacht, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ein allgemeiner Hinweis auf die Gesamtverantwortlichkeit sowie die Sorgfaltspflicht des Mieters genügt hier also nicht. Dafür ist die Gebäudehaftpflichtversicherung umlagefähig auf die Mieter. Verzichtet der Vermieter darauf, so ist für ihn die Gebäudehaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar.
Entsprechendes gilt für Pächter, denn auch hier ist der Eigentümer grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig. Falls allerdings der Pächter Personenverkehr auf dem Pachtobjekt duldet oder befördert, kann diese Verkehrssicherungspflicht auf ihn übergehen. Ein Pächter sollte sich also fachkundigen, rechtlichen Rat einholen, ob ihm die Verkehrssicherungspflicht im Außenverhältnis obliegt und er demzufolge eine Gebäudehaftpflichtversicherung benötigt.
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Weitere sinnvolle Versicherungen für Vermieter
Ein vorausschauender und verantwortungsbewusster Vermieter besitzt neben der Gebäudehaftpflicht noch zwei weitere Versicherungen:
- Gebäudeversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden ab, die am Gebäude selbst entstehen, etwa durch
- Feuer und Blitzschlag
- Wasser und Hochwasser
- Sturm und Hagel
- Lawinen
- Vandalismus
- Durch Tiere verursachte Schäden (z.B. Marder, Ratten, Insekten)
Eine Rechtsschutzversicherung dagegen leistet dem Vermieter gute Dienste, sollte es zu juristischen Streitigkeiten mit Mietern, Architekten, Bauunternehmen, Hausverwaltung oder Miteigentümern kommen.
[/su_panel]Deckt die Gebäudehaftpflichtversicherung Schäden bei Bautätigkeiten ab?
In einigen Tarifen ist eine begrenzte Bautätigkeit mit inbegriffen. Ein Gebäudehaftpflichtversicherung Vergleich lohnt sich für Bauherren also besonders. Die versicherte Bausumme ist zwar auf eine relativ geringere Summe begrenzt (meist im unteren bis mittleren, fünfstelligen Bereich), reicht aber für kleinere Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten aus. Wer allerdings ein Haus baut, sollte sich lieber eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zulegen. Die bietet einen deutlichen umfangreicheren Schutz vor all den Risiken, die beim Hausbau aller Erfahrung nach auf den Bauherrn zukommen.
Eigentümergemeinschaften und Gebäudehaftpflicht
Für Eigentümergemeinschaften ist eine Gebäudehaftpflicht mindestens ebenso wichtig wie für einen Alleineigentümer, der seine Immobilie selbst verwaltet. Denn die Gebäudehaftpflicht haftet für Schäden, welche etwa der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder dem Putzdienst durch das Mietobjekt entstehen. Als Miteigentümer sollte man sich daher immer zunächst nach eventuell bereits vorhandenen Gemeinschaftsversicherungen erkundigen. Sonst besteht die Gefahr, dass man sich unnötiger Weiser doppelt versichert.
Versichert ist über eine solche Eigentümergemeinschaftsversicherung jedoch stets nur das Gemeinschaftseigentum, nicht aber das alleinige Sondereigentum eines Miteigentümers. Sie greift auch nicht bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Miteigentümern oder zwischen einem Eigentümer und der Eigentümergemeinschaft.
Gebäudehaftpflicht Test der Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest zählt die Gebäudehaftpflichtversicherung zu den absolut notwendigen Versicherungen für jeden Eigentümer einer vermieteten Immobilie. In der Septemberausgabe 2019 ihres Monatsmagazins Finanztest veröffentlichten sie einen umfangreichen Gebäudehaftpflichtversicherung Vergleich, an dem 50 Tarife von 36 Versicherungsunternehmen teilnahmen. Im Mittelpunkt stand dabei die jeweilige Haftung bei Ein- und Zweifamilienhäusern, unbebauten Grundstücke und Bauvorhaben. Nähere Informationen über diesen Test dürfen hier aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden, aber der Artikel lässt sich für 2,50 Euro direkt von der Website der Stiftung Warentest herunterladen: Link
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