Durch die Corona Pandemie kommt es zu sehr vielen finanziellen Einbußen, sowohl für Private, als auch für Unternehmer. Deshalb ist es interessant, welche Art von Versicherung in solchen Situationen am besten schützen kann.
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Für Unternehmer: Versicherungen gegen Umsatzausfall
Eine so genannte Betriebsschließung-Versicherung sichert Unternehmen und Betriebe ab, wenn es sich um meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz handelt. Auch die Praxisausfallversicherung kann greifen. Voraussetzung ist aber, dass auch behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz inbegriffen sind und es nicht nur um Sachschäden geht. Die Ausfälle wegen dem Corona Virus werden durch eine so genannte Ertragsausfallversicherung allerdings nicht abgedeckt.
Wann handelt es sich um einen Versicherungsfall?
Nur eine behördliche Anordnung seitens der zuständigen Behörde, die zu einer Betriebsschließung führt ist die Voraussetzung, dass ein entsprechender Versicherungsfall auch vorliegt. Keine Schadensdeckung erfolgt seitens der Versicherung aber, wenn bereits vor der offiziellen Schließung geschlossen wurde.
Wer ordnet die Schließung an?
Seit Beginn der Coronakrise kam es zu zahlreichen Rechtsverordnungen seitens des Bundes und der Länder selbst. Welche Behörde die Schließung anordnet, hat auf den Versicherungsschutz keine Auswirkung.
Probleme gibt es nur dann, wenn die Versicherung nicht bezahlt, weil die entsprechenden Bedingungen nicht aufgelistet sind. Zahlreiche Bedingungen der Versicherungen weisen auf die pauschalen Regeln zu meldepflichtigen Krankheiten laut Infektionsschutzgesetz hin. Das Corona Virus fällt unter diese meldepflichtigen Krankheiten. Es gibt aber auch Bedingungen seitens der Versicherungen, welche sich namentlich auf die genannten Krankheiten beziehen, diese sind vertraglich erfasst.
Deshalb sollte jedes Unternehmen den Versicherungsvertrag genau überprüfen. Es zählt, die Anzeigepflichten genau zu beachten und auch zu erfüllen. So wird der Schutz der Versicherung nicht gefährdet. Die Schließung, bzw. der Versicherungsfall muss sofort bei der Versicherung gemeldet werden.
Wenn die Versicherung die Zahlung ablehnt
In jedem Fall empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für das Versicherungsrecht zurate zu ziehen, damit die Vereinbarungen genau überprüft werden und die Ansprüche detailliert fest stehen. Fast alle Versicherungen reagieren anfänglich abweisend und nutzen Anmeldungsfehler zu ihren Gunsten.
Wenn die Betriebsschließung in den Bedingungen nicht erwähnt wird
Wenn der Versicherungsschutz keine konkreten Bedingungen für solche Fälle beinhaltet, sollte eine eventuelle Falschberatung überprüft werden, die vielleicht durch den Versicherungsmakler erfolgt ist. Unter Umständen hätte ein Hinweis auf mögliche Versicherungen gegen solche Schäden erfolgen müssen.
Für Unternehmen: Rechtsschutz für offene Forderungen
Schulden bleiben während der Coronakrise verbindlich, trotzdem sollte richtig reagiert werden, wenn Zahlungen ausbleiben. Ein Rechtsanwalt oder ein Inkassoanbieter kann hierbei behilflich sein. Deshalb bietet sich ein guter Rechtsschutz besonders an. In den meisten Fällen ist eine außergerichtliche Regelung möglich. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, viele Unternehmen fühlen sich in ihrer Existenz durch die wirtschaftliche Lage bedroht.
Außentermine von Inkassounternehmen finden durch die Coronakrise nicht oder nur selten statt. Solche Außentermine werden oftmals zwecks Pfändung eingeleitet. Gerichtsvollzieher sind weiterhin schriftlich tätig, generell kommt es bei rund 30 % der offenen Forderungen zu einem Vollstreckungsverfahren oder Mahnverfahren.
Für Privatpersonen: Versicherungen gegen Gehaltsausfall
Das erste, was bei offenen Fragen erfolgen sollte, ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln und auch umzusetzen. Viele Angestellte fragen sich, wie es mit dem Gehalt aussieht und welche Versicherung bei einem Gehaltsausfall infrage kommt. Arbeitsausfälle, welche durch den Corona Virus verursacht wurden können über das Kurzarbeitergeld abgewickelt werden. Die Details werden vom Arbeitgeber mit der Agentur für Arbeit geklärt.
Private Arbeitslosenversicherung
Kommt es zu einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, kann für den privaten Versicherungsschutz eine zusätzliche Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen werden. Dadurch wird die Lücke zwischen dem Arbeitslosengeld und dem bisherigen Nettoverdienst geschlossen. Eine solche private zusätzliche Arbeitslosen Versicherung entsteht quasi aus der Differenz von Arbeitslosengeld und vorigem Lohn.
Voraussetzungen für eine private Arbeitslosenversicherung: Damit eine private Arbeitslosenversicherung Gültigkeit hat, muss der Hauptwohnsitz in Deutschland sein und das Nettoeinkommen muss ich mindestens 1000 Euro im Monat belaufen. Zudem muss der Versicherungsnehmer beim Beginn der Versicherung zwischen 18 und 60 Jahren alt sein. Die Kündigung darf nicht aufgrund eines Fehlverhaltens des Beschäftigen oder persönlichen Gründen, sondern seitens des Betriebes erfolgen. Mit dem Beginn der Rente endet der private Arbeitslosenversicherungsschutz.
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Rechtsschutz bei Kündigung
Falls es aufgrund der Coronakrise zu einer Kündigung seitens des Arbeitgebers kommt, ist ein guter Rechtsschutz empfohlen. Es ist nicht immer möglich, eine Kündigung zu verhindern. Seitens des Arbeitgebers müssen dafür keine Gründe genannt werden, wenn ein Mitarbeiter gekündigt wird. In jedem Fall müssen Kündigungstermine und Kündigungsfristen aber eingehalten werden. Eine Kündigung kann in einem speziellen Einzelfall aber auch angefochten werden. Genau hier kommt der Rechtsschutz zum Zuge. In diesem Fall ist es nicht empfehlenswert, sich auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses einzulassen. Im Nachhinein kann dagegen nicht vorgegangen werden.
Die meisten Firmen nehmen in Zeiten von Corona die Möglichkeit der Kurzarbeit in Anspruch. Es empfiehlt sich, den Arbeitgeber danach zu fragen. Eine schriftliche Wiedereinstellungsvereinbarung ist ebenfalls vorzuziehen. Ein Arbeitsrechtspezialist sollte herangezogen werden, bevor man etwas unterschreibt.
Spezielle Krankenzusatzversicherungen
Neben den Pflichtversicherungen ist es für einen Privaten möglich, zusätzliche Krankenzusatzversicherungen abzuschließen. Zu diesen zählen die beliebtesten Varianten, wie zum Beispiel die Vorsorgeversicherung, Pflegetagesgeldversicherung, ambulante Zusatzversicherung.
Die Krankentagegeldversicherung, sowie die Arbeitsunfähigkeitsversicherung sind in Zeiten von Corona besonders gefragt. Dasselbe trifft auch auf Krankenhauszusatzversicherungen zu. Je nach Tarifvariante wirkt sich das auf die Unterbringung im Krankenhaus bei etwaigen Aufenthalten aus. Dafür bietet der Markt unzählige Versicherungsmöglichkeiten.
Als Abschluss noch ein passendes Video: