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Unverzichtbar erscheint die Versicherung gegen elementare Schäden sicherlich für Eigentümer von Immobilien. Notwendig oder nicht, das entscheidet jedoch jeder für sich. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss besteht nicht – ratsam ist es dennoch. Vor dem Hintergrund der Frage “Notwendig oder nicht?” kann daher eine klare Empfehlung für einen Versicherungsabschluss ausgesprochen werden.

Elementarversicherung notwendig oder nicht

Ist eine Elementarversicherung sinnvoll oder nicht?

Viele Verbraucher fragen sich häufig, ob der Abschluss einer Versicherung zur Absicherung elementarer Schäden sinnvoll ist oder nicht. Wer sich gegen das Einwirken elementarer Einflüsse absichern möchte und/oder regional in Gebieten lebt, die vor dem Einwirken der Natur (zum Beispiel Hochwasser, Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche, …) nicht sicher sind, sollte dringend über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken.

Auch wenn nicht jeder in Gebieten lebt, die von Naturgewalten heim gesucht werden, so hat die Vergangenheit (Meldungen über Orkane, Starkregen, Überschwemmungen in dafür untypischen Regionen) gezeigt, dass das Risiko grundsätzlich für jeden besteht und auch jeden treffen kann.

Ob eine Elementarversicherung sinnvoll ist, muss letztlich jeder für sich, nach der Beurteilung seines eigenen Risikos, entscheiden. Hierzu lohnt sich ein Blick in die dafür vorgesehenen Systeme, die die Gefährdung von Elementarschäden für einzelne Regionen beurteilen und eine entsprechende Risikobewertung abgeben.

Sollte man als Mieter eine Elementarversicherung haben?

Auch hier gilt “Notwendig oder nicht?” – diese Entscheidung liegt ganz allein beim Versicherungsnehmer. Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung, wenn sich die Wohnung oder das Haus in einem Risikogebiet befindet, in dem das Eintreten von Naturgewalten bekannt ist.

Tritt ein Schaden ein, werden Schäden des Hauses zwar durch die Versicherung des Hausverwalters gedeckt, zerstörtes Inventar der Mieter ist hier jedoch nicht eingeschlossen. Die Elementarversicherung kann beispielsweise zusätzlich zur Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Wer benötigt eine Elementarversicherung?

Ob eine Versicherung gegen Elementarschäden notwendig ist oder nicht, entscheidet grundsätzlich jeder für sich. Dennoch wird es vor allem Immobilieneigentümern empfohlen.

Nur durch die Absicherung über eine entsprechende Versicherung (zum Beispiel Elementarversicherung zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung) sind Eigentümer von Immobilien gegen die unplanbare Einwirkung von Naturgewalten abgesichert.

Was sind Gründe, warum man keine Elementarversicherung abschließt?

Auch wenn die Frage nach der Notwendigkeit einer Absicherung gegen Naturgewalten positiv beantwortet wird, kann es Gründe geben, warum ein Versicherungsabschluss nicht erfolgt. Diese können sich auf folgende Punkte beziehen:

  1. Kostenintensität der Versicherungsbeiträge und damit finanzielle Überforderung des Versicherungsnehmers/Verbrauchers
  2. Wartezeiten: Der Versicherungsschutz tritt nicht mit sofortiger Wirkung ein.
  3. prozentualer Selbstbehalt, der von Versicherungsnehmer nicht getragen werden kann und somit den Abschluss sinnlos erscheinen lässt
  4. Es ist nicht in jedem Gebiet oder in jeder Region ist möglich eine Elementarversicherung abzuschließen. Insbesondere besonders risikobehaftete Gebiete werden häufiger abgelehnt.
  5. Ausschlüsse: Bestimmte Risiken werden von vornherein von der Versicherung ausgeschlossen.
  6. Unterversicherung: Wenn die Versicherungssumme unter dem Gebäudewert liegt, macht ein Abschluss keinen Sinn.

Gruende Elementarversicherung

Was wird durch die Elementarversicherung abgedeckt?

Folgende Schäden werden von der Versicherung im Falle des Eintretens eines Schadens abgedeckt:

  1. Reparaturen im und am Haus
  2. Sanierung im und am Haus
  3. Trockenlegung im und am Haus
  4. Gebäudeabriss
  5. Neubau eines gleichwertigen Objekts unter Berücksichtigung des gleitenden Neuwerts

Was sind Elementarschäden?

Unter dem Begriff Elementarschaden werden alle Schäden zusammengefasst, die durch das Wirken von Naturgewalten entstehen. Hierzu zählen:

  1. Starkregen und Überschwemmungen
  2. Lawinen und Schneedruck
  3. Erdbeben und Vulkanausbrüche
  4. Hagel und Sturm
  5. Hochwasser

Welche Elementarschäden werden bereits durch andere Versicherungen abgedeckt?

Die Frage “Notwendig oder nicht?” muss vor allem auch vor dem Hintergrund bereits bestehender Versicherungen für das Wohngebäude (Wohngebäude – und Hausratversicherung) überprüft werden. Viele elementare Schäden sind hier bereits mitversichert und bedürfen keiner zusätzlichen Absicherung. Hierzu zählen:

  1. Sturmschäden
  2. Hagelschäden
  3. Blitzeinschlag
  4. Überspannung
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