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Welche Frist gilt um Schaden zu melden bei der Haftpflichtversicherung? Diese Fragen möchten wir im heutigen Beitrag beantworten. Nicht selten geschieht es, dass im stressigen und hektischen Alltag kleinere Unfälle passieren. Um die entstandenen Schäden zu regulieren, ist eine private Haftpflichtversicherung sehr wichtig.

Diese übernimmt die entstandenen Schäden, die Sie unabsichtlich anderen Personen zufügen. In diesem Beitrag möchten wir Sie genauer darüber informieren, wann Sie einen Schaden der Versicherung melden sollten, damit die daraus entstehenden Kosten möglichst schnell reguliert werden.

Welche Frist gilt um Schaden zu melden bei Haftpflichtversicherung


Schaden möglichst früh melden

Unsere Empfehlung ist es, einen Schaden der Versicherung möglichst schnell und zeitnah zu melden. Im besten Fall wird die Meldung kurz nach der Verursachung mitgeteilt. Eine frühzeitige und schnelle Meldung kann viele Vorteile mit sich bringen, wie beispielsweise:

  • schnellere Bearbeitung des Falls
  • frühzeitige Regulierung

Zudem ist es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt noch benötigte Dokumente nachzureichen, welche für die Bearbeitung des Vorgangs wichtig sind. Die Bearbeitung des Vorgangs und somit auch die Regulierung des Schadens kann bei einer frühzeitigen Meldung schneller erfolgen.

Zudem ist eine schnelle Meldung sinnvoll, wenn andere Stellen mit der Versicherung ebenfalls Dinge abklären müssen. Aus diesen Gründen raten wir Ihnen, einen entstandenen Schaden, welcher über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden soll, möglichst schnell und zeitnah zu melden.


Verschiedene Möglichkeiten der Meldung

Sie können eine Meldung mittlerweile auf unterschiedlichen Wegen machen. Zum einen ist es schriftlich per Brief möglich, der Versicherung über die Ereignisse zu berichten. Sie können den Schaden auch telefonisch Ihrem Ansprechpartner oder direkt bei der Versicherung melden. Auch online ist in vielen Fällen eine Meldung machbar.

Generell ist es also einfach, schnell und unkompliziert möglich, der Versicherung einen Schaden zu melden. Oft wird dazu auch nur wenig Zeit benötigt, je nachdem, wie umfangreich Sie den Vorfall beschreiben. Sie haben also viele Möglichkeiten, wie Sie einen Schaden ihrer Versicherung melden können. Je nach Belieben haben Sie zudem die Wahl, wie Sie ihren Schaden melden.

Schaden zu melden bei Haftpflichtversicherung


Frist zur Meldung eines Schadens

Frist zur Meldung eines SchadensDie Frist, in der Sie einen Schaden der Versicherung melden sollten, finden Sie in der Regel im Vertrag, den Sie mit der Versicherung abgeschlossen haben. Nach unseren Recherchen haben Sie zur Meldung eines Schadens etwa 3 Tage Zeit. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie der Versicherung den Schaden mitgeteilt haben.

Es kann jedoch auch gut sein, dass in Ihrem Vertrag eine andere Frist vermerkt ist. Generell kann jede Versicherung ihre eigene Frist festlegen. Sie sollten also unbedingt darauf achten, welche Frist in Ihrem Vertrag vermerkt ist. Zudem kann auch bei der Versicherung direkt die Frist erfragt werden.


Wird eine Begutachtung durchgeführt?

Je nach Schaden kann es durchaus auch passieren, dass eine Begutachtung vor Ort von der Versicherung angeordnet wird. Ob ein solcher Termin vereinbart wird oder nicht, hängt meist ganz vom Versicherungsunternehmen und der Art des Schadens ab. Es spielt zudem auch eine Rolle, ob Sie den Schaden bzw. den Tathergang plausibel beschrieben haben.

Auch die Schadenssumme an sich ist ausschlaggebend für die Begutachtung des Schadens durch einen Gutachter. Es kann somit also nicht genau gesagt, werden, wann eine Begutachtung erforderlich ist und wann nicht. Als Versicherungsnehmer sollten Sie jedoch Ihren Pflichten der ordentlichen, genauen und pünktlichen Meldung nachkommen. Unter Umständen kann somit eine Begutachtung durch die Versicherung vermieden werden. Wir hoffen wir konnten die Frage “Welche Frist gilt um Schaden zu melden bei Haftpflichtversicherung?” für Sie ausreichend beantworten.


Weitere oft gestellte Fragen:

Literaturhinweise und Quellen:

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